MFA-Azubi für unsere Praxis gesucht!
Zum 01. August 2025 wird bei uns eine Ausbildungsstelle zur Medizinischen Fachangestellten frei.
Bewerben Sie sich, lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf Sie...
Die manschettenlose Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse
Bereits seit 2014 führen wir Blutdruckmessungen mit Pulswellenanalyse durch. Mit dem SomnoTouch NIBP der Firma SomnoMedics besteht darüber hinaus seit 2017 die Möglichkeit einer Langzeitblutdruckmessung OHNE eine Kompression des Oberarmes durch eine Blutdruckmanschette. Gleichzeitig wird - messtechnisch bedingt - ein EKG abgeleitet und eine ununterbrochene Messung des Sauerstoffgehalts im Blut (SpO2-Messung) sowie der Pulswellengeschindigkeit (PWA) durchgeführt.
Dieses Gerät macht keine Geräusche und durch die Messmethode ohne Blutdruckmanschette bleibt der Nachtschlaf ungestört. Die Messresultate werden genauer, da der Schlaf nicht durch die Messungen unterbrochen wird.
Keine Schmerzen im Arm bei hohen Blutdruckwerten, keine blauen Flecke, keine Schwellungen des betroffenen Armes mehr. Ein Durchbruch in der Langzeitblutdruckmessung.
Diese spezielle Variante der Langzeitblutdruckmessung ist kein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und muss als sogenannte IgeL-Leistung selbst bezahlt werden.
Gefäßaltermessung durch Pulswellenanalyse (PWA)
Durch das zunehmende Alter, aber auch durch typische kardiovaskuläre Risikofaktoren lässt die in der Jugend ausgeprägte Elastizität der Arterien deutlich nach. Diese zunehmende Steifigkeit der Gefäße führt zu charakteristischen Veränderungen in der Geschwindigkeit, mit der sich die Pulswelle (sie entspricht dem tastbaren Puls) im Körper ausbreitet.
Es hat sich gezeigt, daß die Pulswellengeschwindigkeit eine hohe Vorhersagekraft (prädiktiver Wert) für das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellt und dabei klassischen Vorhersagewerten wie z. B. Blutdruck oder Alter überlegen ist.
Bei der Behandlung von Patienten mit Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) unterstützt die Untersuchung der Gefäßsteifigkeit die Beurteilung des persönlichen Risikos für Herz-Kreislauferkrankungen und ermöglicht die Diagnose einer prognostisch bedeutsamen, bereits eingetretetnen Organschädigung. Ein sogenannter Endorganschaden liegt dann vor, wenn die Pulswellengeschwindigkeit einen Grenzwert von 10 m/s übersteigt.
Daher wurde die Untersuchung der arteriellen Gefäßfunktion mit in die Empfehlungen der Europäischen Gesellschaften für Hypertonie (ESH) und Kardiologie (ESC) zum Management von Patienten mit arterieller Hypertonie aufgenommen. Bei Werten > 10 m/s empfehlen die aktuellen Hypertonieleitlinien niedrig-normale systolische Blutdruckwerte als therapeutisches Ziel für diese Patienten. Darüber hinaus empfiehlt sich eine gründliche Erhebung und Behandlung zusätzlicher Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen.
Bereits seit 2014 führen wir sowohl Einzelmessungen der Pulswellengeschwindigkeit (Dauer ca. 5 Min), als auch im Rahmen von Langgzeitblutdruckmessungen über 24h durch.
Die Kosten für eine Analyse der Pulswellengeschwindigkeit sind kein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen als sogenannte IgeL-Leistung selbst bezahlt werden.
Weitere Informationen zur Pulswellengeschwindigkeit finden sich auf den Seiten der Gesellschaft für Arterielle Gefäßsteifigkeit (DeGAG) sowie in diesem Artikel: Arterielle Gefäßsteifigkeit und Pulswellenanalyse - Positionspapier zu Grundlagen, Methodik, Beeinflussbarkeit und Ergebnisinterpretation. Informationen zu unseren Messgeräten erhalten sie HIER.
Funktionskontrollen von Herzschrittmachern
Funktionskontrollen vonNach einer Herzschrittmacheroperation sollte regelmässig, alle 6 Monate eine Kontrolluntersuchung erfolgen, bei der das Operationsgebiet untersucht und die Funktion des Schrittmachers überprüft werden. Mit Hilfe spezieller Abfragegeräte wird der Zustand der Batterie sowie der Elektroden auf eine einwandfreie Funktion überprüft und gegebenenfalls die Programmierung geändert, um eine größtmögliche Sicherheit für die Patientin oder den Patienten sicher zu stellen.
Die Ergebnisse der Abfrage dokumentieren wir in einem aktuellen Schrittmacherausweis, welchen der Patient bzw. die Patientin immer mit sich führen sollte, damit in einem Notfall alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen.
In unserer Praxis können wir die Herzschrittmacher folgender Hersteller kontrollieren:
weitere Informationen über unsere Leistungen folgen...
In dringenden Notfällen rufen Sie bitte
112 - den Rettungsdienst
116 117 - den hausärztlichen Notdienst